Bei Kapitalgesellschaft ist eine Mindesteinlage gefordert. Für geschäftliche Verbindlichkeiten haften die Gesellschafter bzw. die Aktionäre nur in Höhe ihrer Einlage. Hier fungieren Gesellschafter bzw. Aktionäre oftmals lediglich als Kapitalgeber, ohne aktiv an der Geschäftsführung beteiligt zu sein.
Kapitalgesellschaften sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG).


