- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- GmbH & Co. KG
- Aktiengesellschaft (AG)
Gemäß dem Handelsgesetzbuch (HGB) sind Kaufleute verpflichtet, Handelsbücher zu führen, Inventuren und Bilanzen aufzustellen sowie Name (Firma), Sitz und Registernummer des Unternehmens in ihren Geschäftsbriefen zu führen. Außerdem müssen sich Kaufleute ins Handelsregister eintragen.


