Personengesellschaften können ohne Mindestkapitaleinsatz gegründet werden. Kennzeichnend für diese Gesellschaftsform ist die persönliche Haftung der Gesellschafter, d. h. sie haften für die Schulden des Unternehmens mit ihrem Privatvermögen.
Zu den Personengesellschaften gehören die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Kommanditgesellschaft (KG), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) und die GmbH & Co. KG.


