Mittwoch, 10. September 2008 um 19:51
Stille Gesellschaften sind Personengesellschaften, bei denen sich ein Außenstehender durch eine Vermögenseinlage am Handelsgewerbe eines anderen beteiligt. Der stille Gesellschafter wird an Gewinn und Verlust des Unternehmens beteiligt, wobei jedoch die Verlustbeteiligung ausgeschlossen werden kann. Dem stillen Gesellschafter stehen eingeschränkte Kontrollrechte, wie die schriftliche Mitteilung des Jahresabschlusses und Einsicht in die Bücher zu Prüfungszwecken, zu.