Durch eine Betriebsaufspaltung wird ein Unternehmen in zwei selbstständige rechtliche Unternehmen aufgeteilt. Wirtschaftlich gelten diese beiden Unternehmen weiter als ein Unternehmen.
In der Regel erfolgt die Teilung in eine Personengesellschaft und eine GmbH, um eine Haftungsbegrenzung zu erwirken. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist nach außen als Betriebsgesellschaft tätig, die Personengesellschaft hingegen hält als Besitzunternehmen die Unternehmenswerte und verpachtet diese an die Betriebsgesellschaft. Die Besitzgesellschaft haftet dabei nicht für Schulden des Betriebsunternehmens (ausgenommen Steuerschulden).
Steuerlich werden die Vorteile des Einzelunternehmens oder der Personengesellschaft mit denen der Kapitalgesellschaft kombiniert. Dadurch sind beispielsweise unmittelbare Verlustzuweisungen auf die Gesellschafter möglich. Ein steuerlicher Fachberater sollte aber in jedem Fall bei einer Betriebsaufspaltung hinzugezogen werden.


