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Gründer Schule

PartG

Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine spezielle Rechtsform für Freiberufler, die eigenverantwortlich mit Partnern zusammenarbeiten wollen (z. B. Rechtsanwälte, Unternehmensberater, Psychotherapeuten). Für Berufsgruppen, denen die Rechtsform der GmbH verwehrt oder zu aufwendig ist, ist die Partnerschaftsgesellschaft eine attraktive Alternative zur GbR. Die Partnerschaftsgesellschaft ähnelt in vielen Bereichen der OHG.

Wichtig!

  • Für die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft ist kein Mindestkapital erforderlich.
  • Die Partnerschaftsgesellschaft muss in das Partnerschaftsregister des Amtsgerichtes eingetragen werden.
  • Die Gesellschaft haftet mit ihrem Geschäftsvermögen und dem Privatvermögen der Gesellschafter.

Die Gesellschaft muss ins Partnerschaftsregister des Amtsgerichtes eingetragen werden. Ein Mindestkapitaleinsatz ist nicht erforderlich. Die Partnerschaftsgesellschaft haftet mit ihrem Geschäftsvermögen und dem Privatvermögen der Gesellschafter. Für Fehler in der Berufsausübung haftet jeweils nur der handelnde Partner. Freiberufler, deren Haftung durch Berufsgesetzte oder -verordnungen beschränkt ist, sind verpflichtet eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

 

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